· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuer und Vorsteuer: Antwort auf sieben aktuelle Zweifelsfragen
| Nachzahlungen in Höhe von nicht weniger 3,9 Mrd. Euro plus Nachzahlungszinsen kosteten Unternehmer im Jahr 2010 Fehler bei der Rechnungsstellung und beim Vorsteuerabzug. Das belegt eine Statistik aus dem BMF. Damit Sie teure Fehler vermeiden, hier die Antworten auf sieben aktuelle Praxisfragen zu Umsatz- und Vorsteuer. |
1. Steuerhaftung für Kostenvoranschlag?
Für eine große Diskussion hat unser Beitrag „Steuerhaftung: Keine Umsatzsteuer in Kostenvoranschlag ausweisen“ gesorgt (WISO, 7/2011, Seite 6). Wir hatten dort über ein BFH-Urteil berichtet, dass das Finanzamt Schriftstücke eines Unternehmers mit ausgewiesener Umsatzsteuer wie Rechnungen behandeln und deshalb Umsatzsteuer fordern dürfe, selbst wenn die in diesem Abrechnungspapier enthaltene Leistung und auch die Zahlung nie erfolgte (Urteil vom 17.2.2011, Az: V R 39/09; Abruf-Nr 111846).
Zwischen den Zeilen gelesen hätten findige Betriebsprüfer nun auf die Idee kommen können, das Urteil auch auf Kostenvoranschläge anzuwenden, wenn auf dem Abrechnungspapier kein Hinweis zu finden ist, dass es sich um einen Kostenvoranschlag handelt.
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