· Fachbeitrag · Unternehmenssteuern
Aufdeckung stiller Reserven: Steuergestaltungs- und -stundungsmöglichkeiten des § 6b EStG
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Wer ein Grundstück oder Gebäude verkauft, das zum Betriebsvermögen gehört, wird oft von erheblichen Steuerbelastungen überrascht. Steuersystematisch liegt das daran, dass „stille Reserven aufgedeckt“ werden. Diese Steuerbelastung ist aber kein Schicksal, dem man nicht entrinnen könnte. Es gibt Vermeidungs- und Verminderungsstrategien. Viele laufen über § 6b EStG. Im ersten Beitrag zeigt SSP, wie Sie stille Reserven auf ein Investitionsobjekt übertragen. In Teil 2 erfahren Sie dann, wie Sie § 6b EStG ohne Investition sinnvoll zum Steuern sparen einsetzen. |
Stille Reserven über § 6b EStG steuersparend übertragen
§ 6b EStG bietet Ihnen im Ergebnis die Möglichkeit, einen Veräußerungsgewinn nicht (sofort) versteuern zu müssen. In § 6b Abs. 1 EStG ist nämlich geregelt, dass Sie den Gewinn aus der Veräußerung von
- 1. Grund und Boden,
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