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Gewinnthesaurierung nach § 34a EStG: BMF legt neues Schreiben vor
| Das BMF hat am 12.03.2025 ein 26 Seiten umfassendes Anwendungsschreiben zur Gewinnthesaurierung nach § 34a EStG veröffentlicht. Das Schreiben ist ab dem Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. |
Hintergrund | Die Gewinnthesaurierung in § 34a EStG soll es Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften ermöglichen, mit den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften annährend gleich besteuert zu werden. Die Details hat SSP in Ausgabe 10/2022, Seite 22 → Abruf-Nr. 48358563 erläutert. Das aktuelle BMF-Schreiben (vom 12.03.2025, Az. IV C 6 ‒ S 2290-a/00012/001/037, Abruf-Nr. 247299) rundet den SSP-Beitrag mit vielen Praxisbeispielen ab.
Quelle: ID 50372382