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  • 22.08.2018 · Nachricht · Vorsteuer

    Anschrift des leistenden Unternehmers: BFH folgt EuGH

    | Bisher kannten Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfer kein Pardon, wenn der leistende Unternehmer in seiner Rechnung nur eine Briefkastenadresse auswies. Der Vorsteuerabzug wurde gestrichen. Das ist Geschichte. Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung zu Gunsten der Rechnungsempfänger geändert. |