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20.02.2024 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 11 EStG

Zuflussbesteuerung der Kapitalabfindung aus einer Pensionskasse

Dem Empfänger einer einmaligen Kapitalabfindung aus einer der betrieblichen Altersversorgung dienenden Pensionskasse wird durch § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG kein Wahlrecht eingeräumt, die entsprechenden Einnahmen gleichmäßig verteilt auf den seiner Lebenserwartung entsprechenden Bezugszeitraum zu versteuern. > lesen

27.02.2024 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · §§ 2b, 12 UStG

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bundes- und Landes-Naturschutzgesetzen

Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (z. B. durch Erschließung eines Bau- oder Gewerbegebietes, Bau von Straßen, Errichtung von Gebäuden, Abtragen von Bodenvorkommen) sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren (§ 13 BNatSchG). Dazu positioniert sich das LfSt Niedersachsen. > lesen

23.08.2024 · Sonderausgaben aus SSP Steuern sparen professionell · Downloads · Alle Steuerzahler

Sonderausgabe: Steuern sparen vor und während der Rentenzeit: So beraten Sie "Baby-Boomer" richtig

Die Baby-Boomer Generation geht in Rente bzw. in den Ruhestand. Viele von ihnen haben als Führungskräfte gut verdient und zahlen folglich eine Menge Steuern; sowohl (noch) im Erwerbsleben als auch später im Ruhestand als Rentner oder Pensionär. Diese Sonderausgabe geht speziell darauf ein, welche Ausgaben solche Leistungsträger sowohl noch während ihres Berufslebens als Führungskraft als auch beim Übergang in den Ruhestand absetzen können und wie sie die Steuerlast dann auch im Ruhestand als Rentner oder Pensionär minimieren.  > lesen

29.08.2024 · Sonderausgaben aus RVGprof RVG professionell

Kosten und Vergütung in der Zwangsvollstreckung: Praktische Lösungen für mehr Umsatz - Aktualisierte Ausgabe September 2024

In Vollstreckungsmandaten hängt der Erfolg eines Mandats letztlich von der Durchsetzbarkeit des titulierten Anspruchs ab - hieran wird der Mandant die Arbeit des Anwalts messen. Doch dem wird die anwaltliche Vergütung oft nicht gerecht: Der Anwalt leistet viel, erhält aber nur wenig. Die Sonderausgabe zeigt insofern Beispiele, wie Sie bei besonders typischen Konstellationen in der Vollstreckung maximale Gebühren umsetzen. So können Sie Ihre Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung lohnend gestalten.  > lesen

20.02.2024 · Sonderausgaben aus MBP Mandat im Blickpunkt · Downloads · Weitere Themen

Steuererklärungen und Jahresabschluss 2023

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25.03.2024 · Checklisten aus MBP Mandat im Blickpunkt · Jahresabschluss · 2023

Jahresabschlusserstellung 2023 (ohne Plausibilitätsbeurteilungen) mit Zusatzliste Abschluss GmbH (& Co. KG) (01_2024)

Die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört zu den zentralen Aufgaben in der Steuerberatungskanzlei und damit auch zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren. Allerdings lauern auch erhebliche Haftungsrisiken, denn Sie müssen ständig alle Neuerungen korrekt umsetzen.Gerade für Jahresabschlüsse ohne umfassende Plausibilitätsprüfungen bietet Ihnen diese Checkliste das Rüstzeug für die rechtssichere und routinierte Erstellung der Abschlüsse. Mit dem „aus der Praxis für die Praxis“ entwickelten „Patentrezept“ erledigen Sie sicher alle notwendigen Arbeitsschritte. Die Checkliste enthält zahlreiche aktuelle Fundstellen und Hinweise auf die neuesten Urteile und Verwaltungsanweisungen. So müssen Sie nicht mühsam einzeln recherchieren.  > lesen

09.01.2024 · Unterhaltstabellen/-Leitlinien aus FK Familienrecht kompakt · Downloads · Unterhaltstabellen

1.2.24: Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

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10.10.2023 · Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete

Das CO2-KostAufG und zahlreiche Fragen - aktualisierte Version 09-2023

Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.  > lesen

05.09.2023 · Sonderausgaben aus AAA Abrechnung aktuell · Downloads · Privatliquidation

Sonderausgabe "30 Jahre AAA! 30 Top-Beiträge zur GOÄ"

Zum 30-jährigen Jubiläum von AAA Abrechnung aktuell sind in dieser Sonderausgabe 30 Top-Beiträge zum Thema Privatliquidation/GOÄ zusammengefasst. Das Spektrum der Themen reicht von der Faktorsteigerung über Hinweise zu einzelnen GOÄ-Positionen und -Konstellationen bis zu Tipps bei den wichtigsten IGe-Leistungen für Hausarztpraxen. Die Einordnung als „Top-Beitrag“ erfolgte auf Basis der meistgelesenen Beiträge aus dem AAA-Online-Archiv.  > lesen

03.08.2023 · Sonderausgaben aus ZP Zahnarztpraxis professionell · Downloads · Effiziente Praxisführung

Sonderausgabe "Mehr Umsatz durch angestellte Zahnärzte"

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04.08.2023 · Unterhaltstabellen/-Leitlinien aus FK Familienrecht kompakt · Downloads · Unterhaltstabellen

1.7.23: Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

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10.10.2023 · Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete

Das CO2-KostAufG und viele offene Fragen

Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel. Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489.  > lesen

03.04.2023 · Sonderausgaben aus MBP Mandat im Blickpunkt · Downloads · Weitere Themen

Steuererklärungen und Jahresabschluss 2022

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