· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Baukostengarantie durch Planungsbüros - BGH-Entscheidung bringt neue Erkentnisse
| Planungsbüros werden immer häufiger dazu gedrängt, vertragliche Vereinbarungen einzugehen, die auf die Sicherung der vorgesehenen Baukosten abheben. Der BGH hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen, die unter anderem auch in Bezug auf das mögliche „Erfolgshonorar“ für die Kosteneinhaltung Klarheit schafft. |
BGH-Fall war idealtypisch
Im vorliegenden Fall hatte das Planungsbüro vertraglich eine Garantie für die Einhaltung einer bestimmten Baukostensumme abgegeben. Sollte die Bausumme unterschritten werden, würde das Planungsbüro den Differenzbetrag als Prämie erhalten. Sollten die Kosten überschritten werden, hätte das Büro dem Auftraggeber den überschreitenden Betrag voll erstatten müssen.
Die Garantie enthielt einige Ausnahmen (baugrundbedingte Erschwernisse, Baugrundschadstoffe oder Planungsänderungsanordnungen), sodass es sich im Endeffekt um eine „eingeschränkte Garantieerklärung“ handelte.
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