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  • 18.06.2013 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung

    | 1.Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES3.0 begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses. 2.Das Gericht ist nicht verpflichtet, aufgrund eines Beweisantrags weitere Ermittlungen zur Funktionsweise dieses Messgeräts anzustellen, wenn keine konkreten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung bestehen. Es ist dem Betroffenen zumutbar, solche Zweifel konkret darzulegen. (OLG Hamm 29.1.13, III 1 RBs 2/13, Abruf-Nr. 131093 ) |