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  • 23.04.2013 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Versäumter Antrag auf Günstigerprüfung nachholbar?

    | Beträgt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, können Sie mit der Einkommensteuererklärung bei Kapitaleinkünften eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt bezieht Ihre Kapitaleinkünfte dann in die Besteuerung ein und erstattet zu viel bezahlte Abgeltungsteuer. Steuerzahler, die beim Finanzamt abgeblitzt sind, weil sie den Antrag auf Günstigerprüfung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gestellt haben, gibt ein Musterprozess beim BFH jetzt neue Hoffnung. |