· Fachbeitrag · Steuermodell
Weniger Beiträge zum Versorgungswerk durch Gewinnverlagerung auf eine Verwaltungs-GmbH?
| Als niedergelassener Zahnarzt zahlen Sie auf Ihren Jahresgewinn neben der Steuer einen nennenswerten Beitrag in Ihr Versorgungswerk. Findige Berater propagieren derzeit, die Versorgungswerksbeiträge zu senken, indem ein Teil des Praxisgewinns auf eine Verwaltungs-GmbH verschoben wird. Der nachfolgende Beitrag zeigt, welche Unschärfen in einer Modellrechnung hierzu schon festgestellt wurden und warum die Gestaltung einer steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung nicht standhält. |
So ist die Gestaltung gedacht
Eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis (AB-GbR) erzielt 240.000 Euro Jahresgewinn. Die Gewinnanteile der Zahnärzte unterliegen vollständig der Einkommensteuer, und das Versorgungswerk setzt hierauf Beiträge fest.
Gemeinschaftspraxis gründet Verwaltungs-GmbH
Die GbR gründet nun eine Tochtergesellschaft, die zahnmedizinische Verwaltungs-GmbH. Die GmbH ist stets wie eine fremde Person zu behandeln (sogenannte juristische Person), unabhängig davon, wer die Anteile hält und wer die Geschäfte der GmbH führt. Die Verwaltungs-GmbH wird als Subunternehmer mit den Verwaltungsarbeiten der Praxis beauftragt. Hierzu stellt sie beide Zahnärzte als Geschäftsführer an und begründet außerdem zusätzliche Arbeitsverhältnisse mit dem Verwaltungspersonal der Praxis.
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