· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Umbauzuschlag bei Technischer Ausrüstung: Objektivierungstabelle führt zur richtigen Höhe
| Die HOAI 2013 regelt den Umbauzuschlag für das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung in unterschiedlichen Vorschriften, ohne jedoch konkret anwendungsbezogene Lösungen zur Vereinbarung der Höhe des Umbauzuschlags bereitzuhalten. Planer und Auftraggeber suchen deshalb nach Lösungen, wie man den für die betreffende Aufgabenstellung angemessenen Umbauzuschlag ermittelt. Die praktikabelste Lösung ist dabei eine Objektivierungstabelle. |
Sinn und Zweck einer Objektivierungstabelle
Dieses Honorarermittlungs-Schema ist als baufachlich ausgerichtete Handreichung aufgebaut. Es nimmt damit auch Bezug auf fachliche Anforderungen an die Planung und Bauüberwachung. Eine solche Ermittlung des Umbauzuschlags lässt sich sowohl baufachlich argumentieren als auch HOAI-technisch. In § 6 Abs. 2 HOAI 2103 steht nämlich, dass der Umbauzuschlag unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen zu vereinbaren ist. Und dem trägt die Objektivierungstabelle Rechnung.
Die baufachliche Bewertung anhand von sieben Kriterien
Für den Planbereich der Technischen Ausrüstung eignen sich folgende - einzelfallbezogen gegebenenfalls anzupassende - sieben Bewertungskriterien:
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