· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Jobticket für Arbeitnehmer: Lohnsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen
| Das Jahres-Jobticket war lange ein beliebtes Instrument, um Arbeitnehmer mit steuerfreien Leistungen zu binden und die Steuerprogression auszuhebeln. Probleme für die Praxis machte ein BFH-Urteil, wonach dem bei einem Jahresticket der geldwerte Vorteil in voller Höhe zufließt, auch wenn der Arbeitgeber die Zahlungen an den Verkehrsbetrieb monatlich leistet. Die Sachbezugs-Freigrenze von 44 Euro kommt dennoch in Betracht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. |
Jobtickets und die 44-Euro-Freigrenze
Jobtickets sind Zeitkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten), die der Arbeitgeber bei dem Verkehrsunternehmen vergünstigt erwirbt. Gibt er sie unentgeltlich oder verbilligt an seine Arbeitnehmer weiter, müssen diese den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Der Vorteil kann grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, wenn er 44 Euro im Monat nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).
OFD Nordrhein-Westfalen zeigt Gestaltungsmöglichkeiten
Der BFH hat beim Jahresjobticket für Unruhe und Unsicherheit gesorgt (BFH, Urteil vom 14.11.2012, Az. VI R 56/11, Abruf-Nr. 130630). Die OFD Nordrhein-Westfalen hat deshalb in einem ausführlichen Schreiben Klarheit geschaffen und verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo LSt Nr. 07/2014 vom 24.11.2014, Abruf-Nr. 144543).
Monats-Jobticket innerhalb der 44-Euro-Freigrenze
Die OFD bestätigt zunächst, dass die unentgeltliche Gewährung eines Monats-Jobtickets im Wert von beispielsweise monatlich 40 Euro nach wie vor steuer- und abgabenfrei ist,
- weil der Wert des Sachbezugs „Jobticket“ unter der 44-Euro-Monatsfreigrenze liegt,
- sofern der Arbeitnehmer keine weiteren Sachbezüge erhält.
Jahres-Jobticket innerhalb der 44-Euro-Monats-Freigrenze
Händigt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Jahres-Jobticket aus, gilt der volle Wert des Tickets im Monat der Aushändigung als zugeflossen. Das führte bisher zum Beispiel bei einem Jahres-Jobticket mit Kosten von 516 Euro dazu, dass die monatliche Sachbezugsgrenze von 44 Euro überschritten und das Jobticket lohnsteuerpflichtig war, obwohl die 44-Euro-Grenze eigentlich (516 : 12 = 43 Euro) eingehalten war.
Laut OFD gilt das prinzipiell weiterhin. Werden allerdings folgende Voraussetzungen eingehalten, gilt die 44-Euro-Monats-Freigrenze auch bei einem Jahres-Jobticket als nicht überschritten:
PRAXISHINWEIS | Der geldwerte Vorteil aus einem Jahresjobticket bleibt nach Ansicht der OFD bis 528 Euro (12 Monate x 44 Euro) steuerfrei, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag folgende Vereinbarungen treffen:
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Beachten Sie | Ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) reicht nicht, um den Sachbezug eines Jahres-Jobtickets auf den einzelnen Monat hinunterzurechnen. Kann die Jobticketvereinbarung vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nur jeweils zum Ende eines Vertragsjahrs gekündigt werden, fließt dem Arbeitnehmer jeweils zu Beginn des Vertragsjahrs der Jahreswert des Sachbezugs „Jobticket” zu.
PRAXISHINWEIS | Ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichts geregelt, ist der Zuflusszeitpunkt nach den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbunds (AGB) und den für den Arbeitgeber geltenden Bestimmungen seines Vertrags mit dem Verkehrsbetrieb zu beurteilen. Beträgt nach diesen ABG die Dauer des Teilnahmeverhältnisses für den Fahrgast einen Kalendermonat und verlängert sie sich um einen weiteren Monat, solange der Fahrgast nicht widerspricht, fließt auch in diesem Fall dem Arbeitnehmer der Wert des Jahres-Jobtickets monatsweise zu (OFD NRW und FBeh Hamburg, Verfügung vom 25.10.2013, Az. 52-S 2334-024/12, Abruf-Nr. 140198). |
Hat der Arbeitgeber Lohnsteuer für ein im Jahr 2014 zur Verfügung gestelltes Jahres-Jobticket einbehalten, obwohl eine der Ausnahmen vorlag, können Arbeitnehmer die Steuerfreistellung der Sachbezüge im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung beantragen.
Jobtickets für Arbeitnehmer von Verkehrsbetrieben
Besonderheiten gelten für Arbeitnehmer von Verkehrsbetrieben, die unentgeltlich Jobtickets erhalten. Hier kann der geldwerte Vorteil entweder
- nach § 8 Abs. 2 EStG mit der monatlichen Freigrenze von 44 Euro oder
- nach § 8 Abs. 3 EStG mit Abzug des Rabattfreibetrags von jährlich bis zu 1.080 Euro lohnversteuert werden.
Beachten Sie | Arbeitnehmer können im Veranlagungsverfahren von dem Ermittlungsverfahren abweichen, das der Arbeitgeber gewählt hat.
Vorzeitige Rückgabe des Jahres-Jobtickets
In der Praxis kommt es vor, dass ein Jobticket, das für einen längeren Zeitraum als einen Monat gilt und für das ein geldwerter Vorteil versteuert worden ist, vom Arbeitnehmer vorzeitig an den Arbeitgeber zurückgegeben wird (etwa bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf des Vertragsjahrs).Diese Rückgabe führt in Höhe des im Zuflusszeitpunkt zu viel versteuerten Sachbezugs „Jobticket” zu negativem Arbeitslohn im Lohnzahlungszeitraum der Rückgabe.