15.01.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
OLG Köln knickt beim Restwert ein
| Mit dem „Kölner OLG-Unsinn“ (Otting) dürfte es nun ein Ende haben. Jedenfalls können die KH-Versicherer sich nicht mehr seriös auf die Rechtsprechung des OLG Köln berufen, um ihrer Forderung nach einer Wartepflicht/Gutachtenvorlagepflicht des Geschädigten Nachdruck zu verleihen. |
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