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  • · Fachbeitrag · Gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

    Der automatische Austausch von Informationen durch die Finanzverwaltung

    von Dr. Hans-Peter Roth LL.M., Dresden

    | Der Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden unterschiedlicher Staaten steht vor einer neuen historischen Entwicklung. Was vor einigen Jahren undenkbar schien und für viel Unmut und Streit auf politischer Ebene mit den umliegenden „Steueroasen“ sorgte, scheint bald der Vergangenheit anzugehören. Der Gesetzgeber hat nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um einen verpflichtenden Informationsaustausch auf europäischer sowie internationaler Ebene zu ermöglichen. |

    Hintergrund

    Bereits das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sah in der Fassung von 2010 (BGBl II 15, 966) vor, dass zwei oder mehrere Vertragsparteien bestimmte steuerliche Informationen automatisch austauschen. Auf Basis des vor diesem Hintergrund von vielen Staaten mit den USA abgeschlossenen Abkommens (FACTA) wurde von der OECD/G20 ein globaler Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkosten in Steuerdaten entwickelt. Dieser globale Standard war Gegenstand der mehrseitigen Vereinbarung zum Austausch der Steuerdaten, die in Berlin von der BRD und mittlerweile von weit mehr als 50 weiteren Staaten unterzeichnet wurde.

     

    Dieser Standard wurde am 9.12.14 in die geänderte EU-Amtshilferichtlinie (EUAHiRL 2011/16/EU) übernommen, die nun einen verpflichtenden Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten der EU vorsieht. Die Regelwerke wurden ratifiziert (BT-Drs. 18/5919) und durch das Finanzkontenaustausch-Gesetz in deutsches Recht umgesetzt (BT-Drs. 18/5920). Diese bahnbrechenden Entwicklungen haben sogar zu Forderungen nach Abschaffung der Abgeltungsteuer und einer erneuten Besteuerung von Kapitaleinkünften mit individuellem Steuersatz geführt. Schließlich lag der Grund der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer gerade darin, dass der zwischenstaatliche Informationsaustausch insbesondere mit den Niedrigsteuerländern nicht funktionierte.