14.03.2016 · Fachbeitrag · Kündigungsschutz
Zerwürfnis zwischen Arzt und Ehemann der Helferin: Ist das ein Kündigungsgrund?
| Eine Kündigung verstößt auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gegen § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und ist unwirksam, wenn sie auf willkürlichen oder sachfremden Motiven beruht. Dies ist der Fall, wenn die vom Arbeitgeber – hier ein Arzt – vorgebrachten Gründe ausschließlich die Rechtssphäre eines Dritten – hier der Ehemann der gekündigten Helferin – betreffen (Arbeitsgericht Aachen 30.9.15, 2 Ca 1170/15, Abruf-Nr. 146391 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig