· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
So bestimmen Sie den Gegenstandswert beim wirtschaftlichen Totalschaden
| Wer nur den WBA geltend macht, kann Anwaltskosten nicht nach dem WBW ersetzt verlangen. Zu diesem ohne Weiteres einleuchtenden Ergebnis gelangt der BGH. |
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Relevanz für die Praxis
Wichtig für das Verständnis der Entscheidung ist die Tatsache, dass der Anwalt der Kl. von vornherein den Wiederbeschaffungsaufwand (WBA) geltend gemacht hat. Dazu hat er vom Wiederbeschaffungswert (WBW) den ‒ korrekt ermittelten ‒ Restwert laut Gutachten abgezogen. Dass auch bei dieser klassischen Abrechnungsweise auf den ungekürzten WBW abzustellen sei, wie von etlichen Instanzgerichten und Teilen der Literatur vertreten, konnte noch nie überzeugen. Die dafür ins Feld geführten Argumente sind auch aus Sicht des BGH eindeutig unzutreffend.
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