· Fachbeitrag · Qualitätssicherung
Die persönliche Leistungserbringung aus Sicht der Compliance im Krankenhaus ‒ ein Überblick
von RA, FA MedR und SozR Babette Christophers LL.M., christophers.de
| Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Zum Auftakt einer Beitragsreihe zum Thema, wird der Risikobereich der persönlichen Leistungserbringung näher beleuchtet. Denn ein Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung kann nicht nur eine Honorarrückforderung und arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, sondern auch die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB). |
Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung ...
Die Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung unterscheiden sich in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern von Chefärzten.
... bei stationärer Krankenhausbehandlung
Grundsätzlich hat der Patient im Krankenhaus keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt behandelt zu werden. Dieser Anspruch entsteht erst mit Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung, mit der der Patient besondere fachliche Qualifikationen und Erfahrungen der Wahlärzte „hinzukauft“. Doch auch wenn der Patient durch die Wahlleistungsvereinbarung das persönliche Tätigwerden eines Wahlarztes hinzukauft, bedeutet dies nicht, dass der Wahlarzt jeden Handgriff selbst ausführen muss:
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