· Fachbeitrag · Einzelaufzeichnungspflicht
Schichtzettel im Taxigewerbe: Hier ist einiges zu beachten, ansonsten drohen Hinzuschätzungen
von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, FA für Steuer- und Strafrecht, Wiesbaden
| Grundsätzlich müssen Selbstständige jeden Umsatz einzeln aufzeichnen. Im Bereich des Taxigewerbes erfüllen die sog. Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, die sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen ( BFH 26.2.04, XI R 25/02, BStBl II 04, 599). Was aber ist ein Schichtzettel und welchen Anforderungen muss dieser gerecht werden, will man Hinzuschätzungen vermeiden? |
1. Was ist ein Schichtzettel?
Die Finanzverwaltung stellt sich den Schichtzettel wie folgt vor (bei Unternehmen mit Fremdpersonal):
Folgende Angaben muss ein Schichtzettel enthalten:
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