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  • · Altersrente/Versorgungswerk

    Die Rentenurteile des BFH: Droht auch Ihnen eine Doppelbesteuerung Ihrer Renteneinkünfte?

    Bild: ©Wilfried Pohnke - pixabay.com

    von StB Christian Herold, Herten, herold-steuerrat.de

    | Am 31.05.2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter großer Beachtung der Presse seine beiden aktuellen Rentenurteile veröffentlicht, die jeweils vom 19.05.2021 datieren (Az. X R 20/21 und X R 33/19) ‒ Kläger im erstgenannten Verfahren war ein Zahnarzt. Für künftige Rentenjahrgänge ist sicherlich die Aussage am wichtigsten, dass sich bei ihnen ‒ aufgrund des zunehmenden Besteuerungsanteils ‒ eine Doppelbesteuerung ergeben kann. Und Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daher auch bereits angekündigt, insoweit gesetzlich tätig werden zu wollen. |

    Hintergrund

    Bis zum Jahr 2004 wurden Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil der Einkommensteuer unterworfen, der bei vielen Rentnern lediglich zwischen 27 und 35 Prozent lag. Pensionäre ‒ also insbesondere ehemalige Beamte ‒ mussten ihre Altersbezüge hingegen voll versteuern. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in dieser Rechtslage eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gesehen und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung spätestens mit Wirkung ab 2005 verpflichtet (Urteil vom 06.03.2002, Az. 2 BvL 17/99).

     

    Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz nachgekommen. Seit dem 01.01.2005 sind nicht nur Pensionen, sondern auch Rentenbezüge im Grundsatz voll einkommensteuerpflichtig, wobei der Gesetzgeber sehr langfristig wirkende Übergangsregelungen geschaffen hat. Diese sehen vor, dass bei Rentnern, die bis einschließlich 2005 in den Rentenbezug eingetreten sind, auf Dauer ein Betrag von 50 Prozent ihrer damaligen Rente steuerfrei bleibt. Für Rentner, deren Rentenbezug später begonnen hat oder beginnt, vermindert sich der für den Freibetrag maßgebende Prozentsatz. Erst Rentner, die ab 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, müssen ihre gesamte Rente versteuern.