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  • · Fachbeitrag · Altersrente/Versorgungswerk

    BVerfG nimmt die Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung von Renten nicht an ‒ was tun?

    | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die beiden Verfassungsbeschwerden, die sich auf die Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung in den Jahren 2008 bzw. 2009 beziehen, nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 07.11.2023, Az. 2  BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21). |

     

    Am 19.05.2021 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht (Az. X R 33/19 und X R 20/21; Details im Beitrag unten). Das Fazit der Urteile lautete, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken im Grundsatz nicht zu hoch besteuert werden. Die unterlegenen Kläger hatten gegen die beiden Entscheidungen des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt. Und die Finanzverwaltung hatte sich nach einigem Zögern durchringen können, betroffene Steuerbescheide hinsichtlich des streitigen Punktes vorläufig ergehen zu lassen. Betroffenen bleibt nun nichts anderes übrig, als mit einem Einspruch gegen die nun rechtskräftigen Bescheide vorzugehen und dem Finanzamt gegenüber eine Doppelbesteuerung rechnerisch nachzuweisen ‒ Praxistipps hierzu im Beitrag unten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Rentenurteile des BFH: Droht auch Ihnen eine Doppelbesteuerung Ihrer Renteneinkünfte? (ZP 06/2021, Seite 21)
    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 1 | ID 49879537