· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Eine dritte Anschlussprüfung ist auch bei Freiberuflern zulässig
von Dr. Stephan Peters, Haltern am See
| Das FA durfte gegenüber dem als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätigen Kläger eine dritte Anschlussprüfung anordnen. Ein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben, insbesondere das Willkür- und Schikaneverbot ist nicht ersichtlich (BFH 15.12.21, VIII B 130/20). |
1. Hintergrund
Nach welchen Kriterien entscheidet die Finanzverwaltung, ob und in welchem Umfang eine Außenprüfung durchgeführt wird? Diese Frage ist berechtigt und drängt sich umso stärker auf, wenn die erste oder zweite Anschlussprüfung vor der Tür steht. Die rechtlichen Vorgaben sind dürftig. Es gilt der gesetzliche Grundsatz, wonach Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen zulässig sind (§ 193 Abs. 1 AO),
- die einen gewerblichen oder
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