· Fachbeitrag · Transparenzregister
Transparenzregister und Unternehmensregister: So werden auch Planungsbüros gläserner
| Über viele Planungsbüros findet man im Netz mehr als die Inhaber gemeinhin denken. Das hat auch der jüngste Erfa-Kreis für Planer am Bau in Bad Kissingen eindrucksvoll zu Tage gefördert. Gründe sind u. a. Eintragungen im Transparenzregister und im Unternehmensregister. PBP macht Sie mit den Eintragungen und Eintragungspflichten bei beiden Registern, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, vertraut. |
Eintragungen im Transparenzregister
Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zu melden. Betroffen sind Unternehmen aller Branchen, auch die planenden Berufe. Meldepflichtig sind alle Planungsbüros, die in den Rechtsformen GmbH, UG, AG, SE, KGaA, KG, GmbH & Co. KG oder als (Europäische) Genossenschaft geführt werden.
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
An das Transparenzregister ist der wirtschaftlich Berechtigte Ihres Architektur- oder Ingenieurbüros zu melden. Das ist die Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Büro steht oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird; im Saldo also jede Person, die unmittelbar oder mittelbar
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