21.07.2017 · Checklisten · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
Verbringungskosten in Reparaturrechnung und Gutachten: Versicherer muss in voller Höhe erstatten
Bei der konkreten Abrechnung nach durchgeführter Reparatur muss der Versicherer die Verbringungskosten erstatten, die in der Reparaturrechnung aufgeführt sind. Das gilt insbesondere, wenn die Verbringungskosten auch in der berechneten Höhe im Schadengutachten vorgesehen waren. Die Übersicht zeigt Ihnen, welche Gerichte dieser Linie folgen.
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