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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    An Tankstellen sollen Schnellladepunkte Pflicht werden

    | Tankstellenunternehmen, die über mindestens 200 öffentliche Tankstellen verfügen, sollen dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2028 auf dem Betriebsgelände jeder dieser Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt zu betreiben. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (20/12774) vor. |

     

    Mit zunehmender Etablierung der Elektromobilität und im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 werde eine erhebliche zusätzliche Nachfrage nach Lademöglichkeiten entstehen, schreibt die Bundesregierung. „Um diesen Bedarf sicher zu decken, sollen auch ordnungspolitische Maßnahmen ergriffen werden.“

     

    Ziel der Gesetzesänderung sei daher die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur ab dem Jahr 2028, um auch über das Jahr 2025 hinaus (Planungshorizont Deutschlandnetz) einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern, heißt es in der Vorlage. Um den verpflichteten Tankstellenunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, die Standortauswahl für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur teilweise auf der Grundlage eigener wirtschaftlicher Erwägungen oder unter Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte wie beispielsweise der örtlichen Gegebenheiten zu treffen, ist in dem Gesetzentwurf ein Flexibilisierungsmechanismus vorgesehen. Dieser soll für bis zu 50 Prozent der unter die Verpflichtung fallenden Tankstellen die Möglichkeit eröffnen, den Ladepunkt entweder zusätzlich an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens oder in einem Umkreis von 1.000 Metern bereitzustellen.

     

    In der Vergangenheit sei die Mineralölwirtschaft aufgefordert worden, verbindlich zu erklären, einen angemessenen Beitrag zum Aufbau der Schnellladeinfrastruktur zu leisten, schreibt die Bundesregierung. Sie habe eine Erklärung zur Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur (mindestens 150 Kilowatt) bis Ende 2022, von mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und von mindestens 75 Prozent bis Ende 2026 abgeben sollen. Die Mineralölwirtschaft sei diesen Aufforderungen „trotz geeigneter Förderprogramme“ nicht nachgekommen, heißt es in der Vorlage. Mit Stand März 2024 befänden sich erst an rund sieben Prozent der Tankstellen in Deutschland Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt.

     

    Quelle | hib ‒ heute im bundestag Nr. 650

    Quelle: ID 50192903