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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat entscheidet zu Elektromobilität und Jobtickets

    | Der Bundesrat stimmt am 29.11.19 über zahlreiche Änderungen im Steuerrecht ab, die der Bundestag am 7.11. verabschiedet hat. |

    Schwerpunkt: E-Mobilität

    Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Der Bundestag verspricht sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

    Förderung von E-Dienstwagen und Jobtickets

    Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

     

    Der Bundesrat hatte im September 2019 sehr umfangreich Stellung genommen. Einige Forderungen hat der Bundestag in seinem Beschluss vom 7.11.19 aufgegriffen.

    Quelle: ID 46255409