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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Gaffer härter bestrafen: Baden-Württemberg macht Druck

    | Wer tödlich verunglückte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloßstellt, sollte nach Ansicht des Bundesrats bestraft werden. Bereits 2016 hatte er hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag das Anliegen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht aufgriff, brachten die Länder Anfang 2018 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BR-Drs. 41/18 (B)). Bislang wurde er noch nicht behandelt. Mit einem Entschließungsantrag versucht Baden-Württemberg nun, Bewegung in die Sache zu bringen. |

    Bundestag soll sich unverzüglich mit Gesetzentwurf des Bundesrates befassen

    Darüber soll der Bundestag ausdrücklich aufgefordert werden, sich unverzüglich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und die Strafbarkeitslücke zu schließen. An die Bundesregierung richtet sich der Appell, das Gesetzgebungsvorhaben zu unterstützen und damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gerecht zu werden: Die Strafbarkeitslücken des § 201a Strafgesetzbuch bei Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen ist zu schließen, heißt es dort.

    Bundesregierung ist eigentlich dafür

    Die Bundesregierung hatte bereits im April 2018 zum Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung genommen und dabei erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Zugleich wies sie darauf hin, dass sie bereits prüfe, wie das Anliegen rechtstechnisch am besten umgesetzt werden kann.

    Zum Verfahren

    Der Entschließungsantrag stand am 12. April 2019 auf der Plenartagesordnung des Bundesrates und wurde anschließend in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen will.

    Quelle: ID 45867458