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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Mehr Handlungsspielräume für Kommunen bei Tempolimits?

    | Kommunen sollten aus Sicht des Petitionsausschusses mehr Handlungsspielräume bei der Festsetzung der lokalen Regelgeschwindigkeit erhalten. |

     

    In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss zu einer öffentlichen Petition (ID 131579) mit der Forderung, der Bundestag möge über ein allgemeines Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts debattieren und abstimmen, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke eine Beschlussempfehlung an den Bundestag. Die Abgeordneten votierten mehrheitlich dafür, die Petition dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, „soweit es darum geht, den Kommunen mehr Handlungsspielräume bei der Festsetzung der lokalen Regelgeschwindigkeit zu eröffnen“. Zudem wird gefordert, das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Bei zwei ebenfalls in der Sitzung beratenen öffentlichen Petitionen mit der Forderung nach einem Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen (ID 94460, ID 89913) sehen die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedeten Beschlussempfehlungen vor, die Eingaben „den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben“.

     

    Ziel der geforderten Debatte und Abstimmung über ein allgemeines Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts ist es der Petition zufolge, „unabhängiger von russischen Energieimporten zu werden und den russischen Krieg in der Ukraine zu stoppen“. Umweltschutzorganisationen würden das Einsparpotenzial eines Tempolimits auf 3,7 Milliarden Liter Benzin und Diesel jährlich beziffern, schreibt die Petentin. Vor dem Hintergrund, dass Öl und Gas die zentralen Einnahmequellen Russlands darstellten und Deutschland der mit Abstand größte Energiekunde Russlands sei, entspreche das vorgenannte Einsparpotenzial „rund zehn Milliarden Euro für die russische Kriegskasse beziehungsweise 1.600 russischen T90 Panzern“.

     

    Mit Blick auf ein allgemeines Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen weist der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Wahlperiode vereinbart worden sei, „dass es kein generelles Tempolimit geben wird“. Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass die Politik der Bundesregierung zur Umsetzung der Klimaschutzziele insgesamt zur Folge habe, „dass auch im Verkehrssektor der Bedarf an erneuerbaren Energien generell zunimmt und der Bedarf an fossilen Energieträgern zurückgeht“. Mit der Förderung von alternativen Antrieben und Kraftstoffen, der Stärkung der Schiene, des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Rad- und Fußverkehrs sowie der Nutzung von Digitalisierungspotenzialen ziele die Verkehrspolitik auf die Schaffung nachhaltiger Mobilitätsangebote ab, die Anreize für eine klimafreundliche Mobilitätsgestaltung schaffen und damit möglichst passgenaue, auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer abgestimmte Lösungen bereithalten, heißt es in der Vorlage.

     

    Der Bundestag habe sich mit den in der Petition angesprochenen Themen der Unabhängigkeit von russischen Energieimporten, der Energieversorgungssicherheit sowie der Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv befasst, schreiben die Abgeordneten und verweisen auf entsprechende im Plenum beratene Gesetzentwürfe und Anträge. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, habe die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zahlreiche ineinandergreifende, breit angelegte Maßnahmen ergriffen, „um die Energieabhängigkeit von Russland in hohem Tempo zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen“, schreibt der Petitionsausschuss. Durch intensive Anstrengungen mit allen relevanten Akteuren sei es gelungen, die Lieferketten weiter zu diversifizieren und damit die Abhängigkeit schrittweise deutlich zu verringern.

     

    Angesichts der angespannten Lage auf den Energiemärkten habe die Bundesregierung zudem umfangreiche Entlastungspakete im Umfang von fast 300 Milliarden Euro geschnürt. Damit sollten Bürgerinnen und Bürger unterstützt, Energiekosten gedämpft und Arbeitsplätze gesichert werden. Der Ausschuss hebt in seiner Beschlussempfehlung zugleich hervor, dass „mobilitätsbeschränkende Maßnahmen“, wie das mit der Petition geforderte verschärfte Tempolimit auf allen inner- und außerörtlichen Straßen, also Kommunal-, Landes- und Bundesstraßen, sowie die Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen darin nicht vorgesehen seien.

     

    Quelle |

    hib ‒ heute im bundestag Nr. 91

    Quelle: ID 49056718