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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Vermittlungsausschuss legt Einigungsvorschlag zum Straßenverkehrsgesetz vor

    | Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Einigungsvorschlag zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes unterbreitet. Die Bundesregierung hatte zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24.11.23 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte. |

    1. Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung

    Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.

     

    Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

    2. Keine Beeinträchtigung der Sicherheit

    Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

    3. Bestätigung in Bundestag und Bundesrat

    Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14.6.24 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

     

    Quelle | Bundesrat

    Quelle: ID 50063791