01.05.2002 · Fachbeitrag · Absehen vom Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen
| Von der Anordnung des Regelfahrverbots kann wegen Unverhältnismäßigkeit abgesehen werden, wenn der Betroffene während der Dauer des Fahrverbots sowohl seine Tätigkeit als selbständiger Kfz-Sachverständiger als auch die Abnahme von ASU-Untersuchungen in seiner kleinen Kfz-Werkstatt mit vier Mitarbeitern nicht mehr ausüben könnte, was zu bedrohlichen Kundenverlusten, auch hinsichtlich von Folgeaufträgen führen würde (AG Ahrensburg14.9.01, 760 Js-OWi 21766/01 - 52 OWi 322/01, zfs 02, 98). (Abruf-Nr. 020414) |
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