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    01.06.2006 | Absehen vom Fahrverbot

    Bescheinigung des Arbeitgebers

    Der Bescheinigung des Arbeitsgebers, die sich mit den beruflichen Folgen eines gegen den Betroffenen zu verhängenden Fahrverbotes befasst, muss zu entnehmen sein, dass es bei einer Anordnung des Fahrverbotes zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen würde. Es ist nicht ausreichend, wenn sich dem Schreiben nur die Möglichkeit einer Kündigung im Falle der Verhängung eines Fahrverbotes entnehmen lässt (OLG Hamm 16.2.06, 3 Ss OWi 852/05, Abruf-Nr. 061248).

     

    Praxishinweis

    Auf die Abfassung einer Bescheinigung ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Noch besser ist es, den Arbeitgeber als Zeugen zu benennen, um so dem Einwand, es handle sich um eine Gefälligkeitsbescheinigung, zu begegnen.