01.06.2006 | Absehen vom Fahrverbot
Bescheinigung des Arbeitgebers
Der Bescheinigung des Arbeitsgebers, die sich mit den beruflichen Folgen eines gegen den Betroffenen zu verhängenden Fahrverbotes befasst, muss zu entnehmen sein, dass es bei einer Anordnung des Fahrverbotes zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen würde. Es ist nicht ausreichend, wenn sich dem Schreiben nur die Möglichkeit einer Kündigung im Falle der Verhängung eines Fahrverbotes entnehmen lässt (OLG Hamm 16.2.06, 3 Ss OWi 852/05, Abruf-Nr. 061248). |
Praxishinweis
Auf die Abfassung einer Bescheinigung ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Noch besser ist es, den Arbeitgeber als Zeugen zu benennen, um so dem Einwand, es handle sich um eine Gefälligkeitsbescheinigung, zu begegnen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € / Monat