01.03.2007 | Absehen vom Fahrverbot
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit
Allein die Tatsache, dass sich die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit auf einer Autobahn bei geringem oder nahezu fehlendem Verkehrsaufkommen ereignet hat, rechtfertigt ohne das Hinzutreten sonstiger besonderer Umstände keine Ausnahme von einem verwirkten Fahrverbot (OLG Bamberg 9.1.07, 3 Ss OWi 1708/06, Abruf-Nr. 070426). |
Praxishinweis
Anders hat das OLG Hamm entschieden für einen nachts zu verkehrsarmer Zeit in einer Tempo-30-Zone begangenen Rotlichtverstoß, bei der eine Gefährdung des Querverkehrs (Fahrzeuge) ausgeschlossen war, da es sich um eine Fußgängerampel handelte (VA 06, 103, Abruf-Nr. 061250).
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 50 | ID 90793