01.08.2004 · Fachbeitrag · Absehen vom Fahrverbot
Geschwindigkeitsbeschränkung wg. Lärmschutz
| Ein Geschwindigkeitsverstoß ist nicht als weniger pflichtwidrig zu gewichten, weil die missachtete Geschwindigkeitsbeschränkung allein aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet war (OLG Karlsruhe 2.3.04, 2 Ss 25/04, NZV 04, 369, Abruf-Nr. 041265). |
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