01.07.2004 · Fachbeitrag · Absehen vom Fahrverbot
Verlust der wirtschaftlichen Existenz
| Die Verhängung eines Fahrverbots kann unverhältnismäßig sein, wenn dem Betroffenen dadurch der Verlust seiner wirtschaftlichen Existenz droht. Will der Bußgeldrichter deshalb von einem Fahrverbot absehen, so muss er dies stets näher begründen. Das Urteil muss auch Erwägungen hinsichtlich der Glaubhaftigkeit von Angaben des Betroffenen darlegen, die sich auf den drohenden Verlust der wirtschaftlichen Existenz beziehen. Es genügt nicht, insoweit der ungeprüften Einlassung des Betroffenen zu folgen (OLG Brandenburg 18.11.03, 2 Ss (OWi) 167 B/03, Abruf-Nr. 041186). |
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