01.05.2006 | Absehen vom Fahrverbot
Verlust des Arbeitsplatzes
Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, der das Absehen von einem Regelfahrverbot rechtfertigen soll, wird i.d.R. nicht durch ein bloßes Schreiben des Arbeitgebers des Betroffenen hinreichend bestätigt werden können (OLG Hamm 19.1.06, 3 Ss OWi 851/05, Abruf-Nr. 060968). |
Praxishinweis
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist deutlich die Tendenz zu erkennen, allein eine Bescheinigung des Arbeitgebers zum Nachweis dafür, dass bei der Verhängung eines Fahrverbotes der Betroffene mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen müsse, nicht mehr ausreichen zu lassen. Der Verteidiger muss daher in diesen Fällen einen Beweisantrag auf Vernehmung des Arbeitgebers zu diesen Fragen stellen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 83 | ID 90866