27.05.2009 | Abstandsmessung
Urteilsfeststellungen bei Messung mit ProVida 2000
Bei einer Abstandsmessung mit dem System ProVida 2000 muss das Urteil Ausführungen zum Inhalt des Videobands sowie zur Berechnung des Abstands und deren tatsächlichen Grundlagen aufweisen (OLG Hamm 26.2.09, 3 Ss OWi 871/08, Abruf-Nr. 091607). |
Praxishinweis
Die Messung mit Provida 2000 ist kein standardisiertes Verfahren zur Feststellung einer Abstandsunterschreitung. Der Tatrichter darf sich daher nicht nur auf die Feststellung der Messmethode und eines Toleranzwerts beschränken. Es müssen vielmehr die Messung und die durchgeführten Berechnungen im Einzelnen dargelegt werden (Einzelh. VA 03, 153 u. 165).
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 103 | ID 127200