26.04.2010 | Aktuelle Gesetzgebung
Vollstreckung von ausländischen Geldbußen rückt näher
Bereits seit 2005 existiert der Rahmenbeschluss des EU-Rats vom 24.2.05 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.05, S. 16). Dieser hätte an sich bis 2009 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das hat der Gesetzgeber aber in der 16. Legislaturperiode nicht mehr geschafft. Inzwischen ist das Gesetzgebungsverfahren aber eingeleitet. Mit der BR-Drucksache 34/10 vom 22.2.10 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.05 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. Dieser enthält erhebliche Änderungen im IRG, die demnächst die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen, die mehr als 70 EUR betragen, in der Bundesrepublik ermöglichen sollen. Das Gesetz soll am 1.10.10 in Kraft treten. Erfasst werden sollen alle nach dem 30.9.10 rechtskräftig gewordenen Geldsanktionen. Wir werden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Neuregelung über die Voraussetzungen der Vollstreckung und über das Verfahren berichten.