01.06.2001 · Fachbeitrag · Amtspflichtverletzung
Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume
| 1. Bei der Sichtkontrolle von Straßenbäumen, die im Rahmen der Straßenverkehrssicherungspflicht zumindest zweimal jährlich geboten ist, müssen erkannte Mängel grundsätzlich unverzüglich beseitigt werden. Erkanntes Totholz muss umgehend entfernt werden, um die Verkehrsteilnehmer vor der bestehenden Gefahr durch herabstürzende Äste zu schützen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat