01.05.2000 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren/Nebenklage
Vorverfahrensgebühr für Nebenkläger auch bei Anschluss erst nach Anklageerhebung?
| Frage: Mein Mandant ist 1998 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden. Ich habe deshalb Strafanzeige erstattet und nach Erhebung der Anklage gegenüber dem AG erklärt, dass sich mein Mandant dem Verfahren als Nebenkläger anschließt. Das Gericht hat die Nebenklage zugelassen und Prozesskostenhilfe bewilligt. Bei der Gebührenfestsetzung habe ich auch die Festsetzung einer Vorverfahrensgebühr gemäß §§ 84, 97 Abs. 1 BRAGO beantragt. Der Kostenbeamte hat mir nun mitgeteilt, dass er die Vorverfahrensgebühr nicht festsetzen will, da ich im Vorverfahren nicht als Nebenklägervertreter tätig geworden sei. Ist dies zulässig? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat