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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Atemalkoholmessung

    Keine Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle

    | Bei der Atemalkoholmessung mit dem Draeger-Messgerät werden zwei Einzelmessergebnisse ermittelt, aus denen der maßgebliche AAK-Wert errechnet wird. Bei dieser Berechnung darf nicht aufgerundet werden. Die dritte Dezimalstelle findet daher - ebenso wie bei der Berechnung des Blutalkoholwertes - keine Berücksichtigung (OLG Dresden 21.5.02, Ss (OWi) 587/00, rkr.). (Abruf-Nr. 021641) |