01.02.2003 · Fachbeitrag · Atemalkoholmessung
Keine Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle
| Bei der Atemalkoholmessung mit dem Draeger-Messgerät werden zwei Einzelmessergebnisse ermittelt, aus denen der maßgebliche AAK-Wert errechnet wird. Bei dieser Berechnung darf nicht aufgerundet werden. Die dritte Dezimalstelle findet daher - ebenso wie bei der Berechnung des Blutalkoholwertes - keine Berücksichtigung (OLG Dresden 21.5.02, Ss (OWi) 587/00, rkr.). (Abruf-Nr. 021641) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig