01.01.2001 · Fachbeitrag · Augenblicksversagen
Nächtliche Geschwindigkeitsüberschreitung
| in Kraftfahrer, der eine ihm bekannte, nur nachts geltende Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet, weil er sein tagsüber gewohntes Verhalten versehentlich beibehält, handelt grob nachlässig und nicht nur auf Grund einer momentanen Unaufmerksamkeit (BayObLG, Beschl. v. 14.7.00, 2 OBOwi 297/00, rkr.). (Abruf-Nr. 001468) |
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