01.07.2007 | Ausländische Fahrerlaubnis
Umgehung des Wohnsitzerfordernisses und einer MPU
Die Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. B der Führerscheinrichtlinie EGRichtl-1991/439 und die „Umgehung“ einer nach § 13 Nr. 2 FeV erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung begründen für sich genommen nicht den Einwand der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf Gemeinschaftsrecht (VG Stuttgart 21.3.07, 3 K 2703/06, Abruf-Nr. 071964). |
Praxishinweis
Das Urteil setzt die EuGH-Rspr. (VA 04, 100, Abruf-Nrn. 041215 und 061594) konsequent um und sieht im Verhalten des Klägers keinen Missbrauch, der ggf. die Berufung auf diese Rspr. verwehren würde (dazu auch VA 07, 52 m.w.N.).
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 128 | ID 109809