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  • 25.06.2008 | Ausländische Fahrerlaubnis

    Verdacht auf rechtsmissbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Wird die Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedsstaats nur kurze Zeit nach Versagung der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis erworben, rechtfertigt das jedenfalls den Verdacht des rechtsmissbräuchlichen Erwerbs, wenn zuvor ein für die Neuerteilung gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten ohne Angabe von Gründen nicht fristgemäß beigebracht wurde (OVG Lüneburg 28.4.08, 12 ME 372/07, Abruf-Nr. 081806).

     

    Praxishinweis

    Über den Rechtsmissbrauch und die sich ggf. daraus ergebenden Rechtsfolgen wird in Kürze – Termin in der beim EuGH anhängigen Sache ist auf den 26.6.08 angesetzt – der EuGH zum hoffentlich letzten Mal entscheiden müssen (vgl. zum Schlussantrag des Generalanwalts VA 08, 65).  

     

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 118 | ID 119871