01.02.2001 · Fachbeitrag · Autokauf
Autohändler im Internet „geschleudert“
| Bei einer Internet-Auktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag durch via Internet erfolgtes Angebot und via Internet erklärte Annahme zustande (OLG Hamm, 14.12.00, 2 U 58/00, nrkr.). (Abruf-Nr. 001557) |
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