01.01.2002 · Fachbeitrag · Berufungsverfahren
Wartepflicht des Gerichts vor Verwerfung der Berufung
| Ein Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des Angeklagten (§ 329 Abs. 1 StPO) darf erst ergehen, wenn das Gericht mit dem Beginn der Hauptverhandlung 15 Minuten gewartet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. 22.1.01, 2 b Ss 370/00-99/00 I, rkr., NStZ-RR 01, 303). (Abruf-Nr. 011327) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig