01.01.2002 · Fachbeitrag · Berufungsverfahren
Wartepflicht des Gerichts vor Verwerfung der Berufung
| Ein Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des Angeklagten (§ 329 Abs. 1 StPO) darf erst ergehen, wenn das Gericht mit dem Beginn der Hauptverhandlung 15 Minuten gewartet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. 22.1.01, 2 b Ss 370/00-99/00 I, rkr., NStZ-RR 01, 303). (Abruf-Nr. 011327) |
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