24.03.2009 | Beschlussverfahren
Beschlussverfahren: Entscheidung ohne Belehrung
Hat ein Gericht im Bußgeldverfahren über den Einspruch des Betroffenen ohne Hauptverhandlung im Beschlusswege entschieden, ohne ihn auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens unter Belehrung über seine Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen zu können, hinzuweisen, so liegt darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Betroffenen (OLG Zweibrücken 9.1.09, 1 Ss 168/08, Abruf-Nr. 090793). |
Praxishinweis
Wir haben über das Beschlussverfahren des § 72 OWiG in VA 09, 14 eingehend berichtet. Der Verteidiger muss die Entscheidung ohne Belehrung und die darin liegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verfahrensrüge geltend machen.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 68 | ID 125509