01.12.2001 · Fachbeitrag · Betrug
Fingierter Verkehrsunfall: Tateinheit oder Tatmehrheit?
| Werden nach einem fingierten Verkehrsunfall unterschiedliche Maßnahmen unternommen, um die angeblichen Ansprüche aus dem fingierten Verkehrsunfall durchzusetzen, handelt es sich solange um eine Tat, wie nicht eine der Maßnahmen gescheitert ist und der Täter deshalb davon ausgeht, er müsse neu zur Durchsetzung seiner Ansprüche ansetzen (OLG Stuttgart 24.7.01, 2 Ss 345/2001, rkr.). (Abruf-Nr. 011364) |
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