01.12.2001 · Fachbeitrag · Betrug
Fingierter Verkehrsunfall: Tateinheit oder Tatmehrheit?
| Werden nach einem fingierten Verkehrsunfall unterschiedliche Maßnahmen unternommen, um die angeblichen Ansprüche aus dem fingierten Verkehrsunfall durchzusetzen, handelt es sich solange um eine Tat, wie nicht eine der Maßnahmen gescheitert ist und der Täter deshalb davon ausgeht, er müsse neu zur Durchsetzung seiner Ansprüche ansetzen (OLG Stuttgart 24.7.01, 2 Ss 345/2001, rkr.). (Abruf-Nr. 011364) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig