01.04.2003 · Fachbeitrag · Beweisverwertungsverbot
Fehlende Belehrung führt zum Beweisverwertungsverbot
| Ist der Vernehmung des Beschuldigten durch einen Polizeibeamten nicht der Hinweis vorausgegangen, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, so dürfen Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden (AG Bayreuth 17.10.02, 3 Cs 5 Js 8510/02). |
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