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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Blutproben-Analyse

    Billig-Analysen zu Lasten der Autofahrer

    | Im Rahmen des „Neuen Steuerungs-Modells“ und der „Budgetierung“ gestattet der Innenminister in NRW den Polizeibehörden, aus einer Liste (MBlNRW 2000, 934 ff.) das Labor, das die Blutalkohol-Proben untersuchen soll, auch nach Kostengesichtspunkten auszusuchen. In anderen Bundesländern ist die Situation ähnlich. Die Auswahl eines Labors durch Laien nach dem Motto „Nicht der Beste, sondern der Billigste“ geht zu Lasten der betroffenen Autofahrer und auch der Rechtssicherheit. Darauf weist Dr. Rolf Iffland von der Kölner Rechtsmedizin hin. |