01.05.2000 · Fachbeitrag · Bußgeldbemessung
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der Bemessung der Geldbuße?
| Bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Regel unberücksichtigt bleiben, wenn eine Geldbuße von nicht mehr als 500 DM verhängt wird (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.5.2000, 2 a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II, rkr.). (Abruf-Nr. 001038) |
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