01.05.2000 · Fachbeitrag · Bußgeldbemessung
Verwaltungsinterne Richtlinien als Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung
| Verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung können für das Gericht allenfalls grobe Orientierungshilfen sein, die eine Prüfung der Einzelfallumstände nicht entbehrlich machen. Diese Richtlinien finden unter dem Gesichtspunkt einer m öglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte nur Beachtung, wenn sie festgestelltermaßen in der Praxis einen breiteren Anwendungsbereich erreicht haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.6.2000, 2a Ss (OWi) 129/00 - (OWi) 54/00 II, rkr.). (Abruf-Nr. 001036) |
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