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  • 24.06.2010 | Bußgeldbescheid

    Wirksamkeit des Bußgeldbescheids

    Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Tatortbezeichnung im Bußgeldbescheid (OLG Düsseldorf 24.2.10, IV - 3 RBs 29/10, Abruf-Nr. 101409).

     

    Entscheidungsgründe und Praxishinweis

    Nach Auffassung des OLG genügte der Bußgeldbescheid den Anforderungen, die gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG an seine Abgrenzungs- und Informationsfunktion zu stellen sind. Der objektive Erklärungswert der verwendeten abgekürzten Tatortbezeichnung „Wuppertal, BAB 01 W/01-373,0/DO 100“ ist nach Ansicht des OLG dahingehend eindeutig, dass Tatort die Autobahn A1, Kilometer 373,0, Fahrtrichtung Dortmund, war. Dass dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von (nur) 100 km/h gilt, werde ohnehin zusätzlich im weiteren Text mitgeteilt.  

     

    Über die Frage, ob die Auffassung des OLG zutreffend ist, kann man trefflich streiten (vgl. zu Mängeln im Bußgeldbescheid auch Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl. 2009, Rn. 547 ff. m.w.N.). Denn es stellt sich schon die Frage, ob der Betroffene, der häufig erst längere Zeit nach dem ihm zur Last gelegten Verstoß von diesem erfährt, aus der Anhäufung von Zahlen und Buchstaben zweifelsfrei den Tatort entnehmen kann. Ist das nicht der Fall, wäre/ist der Bußgeldbescheid unwirksam. Durch seine Zustellung wäre die Verjährung nicht unterbrochen worden. So ganz sicher scheint sich das OLG im Grunde in dieser Frage auch nicht zu sein. Denn warum sonst wird die Verwaltungsbehörde darauf hingewiesen, dass man es in Zukunft besser anders macht? Das OLG führt aus: „Indes wäre zur Verdeutlichung und zur Vermeidung formaler Einwände eine volltextliche Tatortbezeichnung zu bevorzugen, bei der die in die Kurzbezeichnung integrierte Messstellen- Nummer (hier: W/01-373,0/DO) unter Wegfall des Kürzels W/01 nach Kilometerangabe und Fahrtrichtung aufgelöst wird (z. B. Wuppertal, Autobahn A 1, Kilometer 373,0, Fahrtrichtung Dortmund, 100 km/h).“  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 123 | ID 136516